Mischna
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Related%20passage zu Bava Metzia 1:6

מָצָא שְׁטָרֵי חוֹב, אִם יֵשׁ בָּהֶן אַחֲרָיוּת נְכָסִים, לֹא יַחֲזִיר, שֶׁבֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן, אֵין בָּהֶן אַחֲרָיוּת נְכָסִים, יַחֲזִיר, שֶׁאֵין בֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ לֹא יַחֲזִיר, מִפְּנֵי שֶׁבֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן:

Wenn man Schuldscheine gefunden hat, wenn sie ein Grundpfandrecht enthalten [zur Versicherung der Schuldentilgung], gibt er sie nicht (an den Gläubiger) zurück, um sie genau zu bezahlen (verkaufte Immobilien). [Wir befürchten "Zahlung und Verschwörung", dh es kann sein, dass es sich um eine bezahlte Rechnung handelt, die vom Kreditgeber gefallen ist, und dass sein Eingeständnis: "Ich habe nicht bezahlt" Teil einer Verschwörung zwischen ihm und dem Gläubiger ist, aus der die Zahlung extrahiert werden soll die verkauften Immobilien, die vom Schuldner ohne Sicherheit gekauft wurden (gegen Beschlagnahme), diese Immobilien, die zwischen ihnen aufgeteilt werden sollen.] Wenn sie kein Grundpfandrecht enthalten, gibt er es (an den Gläubiger) zurück, für (in diesem Fall) Beth-Din verlangen keine Zahlung von ihnen. Dies sind die Worte von R. Meir. Die Weisen sagen: In beiden Fällen gibt er es nicht zurück, um die genaue Zahlung von ihnen zu erhalten. [Sie verlangen die Zahlung auch dann, wenn die Rechnung kein Grundpfandrecht enthält, denn dies (Weglassen des Grundpfandrechts) ist ein Fehler des Schreibers, und wir befürchten "Zahlung und Verschwörung". Die Halacha stimmt mit den Weisen überein, und nur in einer Rechnung, in der ein Pfandrecht nicht erwähnt wird, betrachten die Weisen es als einen Fehler des Schreibers, und die Sammlung erfolgt aus dem gebundenen Eigentum, als ob das Pfandrecht darin geschrieben wäre. Wenn er jedoch in der Gesetzesvorlage ausdrücklich erklärt, dass er ein solches Pfandrecht nicht auf sich nimmt, geben die Weisen zu, dass er es (an den Gläubiger) zurückgibt, denn in einem solchen Fall besteht keine Befürchtung einer Verschwörung.]

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